Analyse von Praxisobjekten

Die Ermittlung des Praxiswertes ist von zentraler Bedeutung sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer. Es gibt jedoch keine standardisierte Methode, um den Wert einer Praxis zu bestimmen. Daher sollte immer ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um eine realitische Einschätzung des Praxiswertes zu erzielen. Der Wert kann jedoch immer nur eine Annäherung an den tatsächlichen Kaufpreis sein.

Der Praxiswert setzt sich zusammen aus dem materiellem und ideellen Wert und wird von wertmindernden und werterhöhenden Merkmalen beeinflusst. Bei der Bestimmung des materiellen Wertes werden Faktoren, wie das Mobiliar und Praxisgeräte unter dem Gesichtspunkt des Wertverlustes während der Nutzungsdauer, in die Berechnung einbezogen. Die Ermittlung des ideellen Praxiswertes ist wesentlich diffiziler. Ein Faktor der Berechnung ist der durchschnittliche Jahresumsatz der vergangenen drei Jahre. Beim modifizierten Ertragswertverfahren wird ermittelt wie viel Gewinn der Praxisübernehmer auf Dauer machen kann und ob die Möglichkeit besteht, einen Großteil des Kundenstamms zu übernehmen. Der Praxiswert wird hierbei schlussendlich mit der sogenannten Ertragswertformel berechnet. Hier fließen vergangenheits- und zukunftsbezogene Werte mit ein. Zur endgültigen Berechnung des Praxiswertes kommen noch zahlreiche wertbeeinflussende Faktoren, wie die Lage und die Räumlichkeiten der Praxis, die Konkurrenzsituation und die Mietbindung.

Ebenso ist es sinnvoll, wenn der Bewerber sich selbst um einen Eindruck der Praxissituation bemüht. Mit folgenden Tätigkeiten ist ein umfassender Eindruck möglich: Beschaffung von statistischem Material (der Einwohnerzahl und der Demographie), einen Spaziergang durch den Praxisstandort, ein Abonnement der lokalen Zeitung, Gespräche mit den ansässigen Ärzten und Besuche bei den Gemeindebehörden. Aus der Analyse des Objektes sollte sich ein umfassendes Bild der Praxissituation ergeben, so dass eine Liste mit Problempunkten erstellt werden kann, die bis zur Praxisübernahme gelöst oder vertraglich abgesichert werden müssen.